[10.04.2013] Visit us at Interalpin 2013 (Innsbruck), Hall B, Stand 10

[27.03.2013] LIVE from the border crossing point angern to slovakia

[19.03.2013] Checking out the internet availability on a construction site in Vienna, Austria

[14.03.2013 09:35] "And no time for skiing :-( " Tyrol, Austria

[14.03.2013] After the first spring days, the winter is back! Going, Tyrol, Austria

[08.03.2013] Good morning from the CeBIT, Hanover, Germany

[07.03.2013] Today at CeBIT: Eva Himmelbauer (Member of Austrian Parliament) and Manuel Urbanek (Loop21-CEO)

[06.03.2013] Are you at CeBIT, too? We are waiting for you with cool beer and coffee in hall 13.

[05.03.2013] We are ready for your visit - Hall 13, Booth No A56!

[04.03.2013] Our marketing team is now going to manage the construction of our fair stand at CeBIT in Hanover, Germany!

[01.03.2013] We are ready for CeBIT 2013! Hall 13, booth A56 - with vitamins, Austrian beer and Viennese coffee!

[01.03.2013] Insights from today's video shooting. Loop21 product videos coming soon :-)

[25.02.2013] Mobile World Congress, Barcelona, Spain

[13.02.2013] We present the brand-new update, now available on the wireless hotspots in Sölden: Auto-Login! Once registered and logged-in, the system remembers you. Enter again and again without new login.

[07.02.2013] Customer goes ONLINE, Bichlach, Tyrol, Austria

[07.02.2013] Shooting for the new mountainment datasheet at the Turracher Höhe, border region Styria/Carinthia, Austria

Visit us at CeBIT 2013!

[31.01.2013] wonderful view on the tatra mountains, Tatranska Strba, Slovakia

[16.01.2013] Loop21 on the main square in Mistelbach, Lower Austria, Austria

[15.01.2013 11:50] Despite of the snow duly arrived in Göteburg, Sweden

[15.01.2013 7:30] Morning mood at the airport in Stockholm, Sweden

[15.01.2013 12:40] View on the river Limmat in Zürich, Switzerland

[15.01.2013 12:43] Regards from Zurich's old town, Switzerland

[14.01.2013 8:05] Good morning from white Austria! Have a good start into the week!

[14.01.2013 8:34] Good morning and have a good start into the week! Here, everything is white, how is it at your place?

[08.01.2013] learning for the lancom-certification and enjoying the beautiful ambience at Brunn am Gebirge, Lower Austria, Austria

[18.12.2012 ] Winterly view from Diedamskopf, Vorarlberg, Austria

[11.12.2012] Our customer Oxygen Broadband at the e-Nigeria 2012 Conference in Abuja, Nigeria

[05.12.2012] Everything white in Western Austria

[04.12.2012] WOW! Today the indoor navigation in our office went online!

[04.12.2012] Winter in Tyrol, Austria

[14.11.2012] Day #2 at AfricaCOM, Cape Town, South Africa - Our trade show team send many regards

[14.11.2012] Day #2 at AfricaCOM, Cape Town, South Africa - Our trade show team sends many regards

[12.11.2012] Hello from Cape Town, South Africa! Today's programme: Set up of the trade-show booth, Africa Com

[12.11.2012] The booth at the Africa Com trade fair is set up! Out team is looking forward to a lot of interesting talks in the next days

[07.11.2012] Reached the top station, Tyrol, Austria

[29.10.12] Behind the curtains: Insights into our testing area, where the masterminds of our business development are working

[29.10.2012] Our pros have fun during Wireless Consulting in Western Austria

[23.10.2012] Alcatel-Lucent Innovation Day 2012, Museumsquartier Vienna, Austria

[16.10.2012] Offroad in the winter wonderland in Western Austria

[16.10.2012] Offroad in the winter wonderland in Western Austria

[15.10.2012] Radio link installation in Upper Austria

[11.10.2012] Regards from Trenčín, currently at ELO SYS, the largest electric trade fair in the Slovak Republic

[10.10.2012] Europe's largest entertainment trade show in Berlin, Germany

[08.10.2012] Loop21 team will be happy to welcome you at our stand

[08.10.2012] On the way to Europe's largest entertainment park trade fair in Berlin, Germany!

[04.10.2012] Regards from Switzerland, where our collegue discovered a "Wiesn", the typical folk festival in autuum

[05.10.2012] Good morning from Soelden, Austria - wer are already looking forward to the skiing season!

[03.10.2012] Loop21 installation in Warth, Austria

[27.09.2012] Opening of the city Wi-fi with the mayor and a city councillor at the Donauinsel in Vienna, Austria

[29.09.2012] Wonderful view over Vienna, Danube Tower, Austria

[20.09.2012 14:00] Welcome at the Eurogast fair

[09.08.2012 15:06] On tour

[07.08.2012 10:20] Our team enjoys perfect weather during the loop21 installation for the sailing event ÖJM 2012 @Achensee, Austria

[08.08.2012 10:43] How is the height of a radio link installation determined? Regards from Dornbirn, Austria

[06.08.2012 12:30] View over Linz, Austria

[03.08.2012 09:30] Our offroad car in Lower Austria

[07.08.2012 10:20] Our team enjoys perfect weather during the loop21 installation for the sailing event ÖJM 2012 @Achensee, Austria

[12.07.2012 13:06] on tour Finikounda Greece

[23.06.2012 14:00] Danube Island Festival 2012, Vienna, Austria

[12.07.2012] swimming championship in Basel, Switzerland

[11.07.2012] Swimmer's training at the youth championship in Basel. The Loop21 team wishes good luck!

[28.06.2012 10:48] What a landscape! St. Gallenkirch, Austria

[24.06.2012 13:00] Danube Island Festival 2012, Vienna, Austria

[21.06.2012 16:14] VIP talks at the parking space in front of the office :-)

[21.06.2012.16:28] Stage "Festbühne" at the Danube Island Festival - Are you also going to be there this weekend?

[21.06.2012 12:09] Despite of 28 degree heat, our team at the Danube Island Festival is in good mood :-)

[20.06.2012 14:30] Installation at the Danube Island Festival, Europe's largest open air event

[19.06.2012 11:16] The team of our subsidary Airwave on tour in Rohoznik, Slovak Republic

[16.06.2012 13:02] Working at a height of 188 metres, Danube Tower, Vienna - Austria

[14.06.2012 8:40] Good morning sunshine in Vorarlberg, Austria

[15.06.2012 13:50] Sunny weather in the Austrian mountains, Zell am See

[18.04.2012 13:14] Skyline of Lagos

[12.04.2012 18:26] House-Warmimg-Party

[23.05.2012 14:00] Last week in Austria

[31.05.2012 8:32] Yesterday in front of Vienna's city hall, Austria

[17.04.2012 09:15] Good morning from Lagos, Nigeria

[17.04.2012 13:15] Picturesque Alps in Western Austria

[17.04.2012 15:20] Setup of the Loop21 server instance in the data centre in Nigeria

[30.03.2012 12:40] In spite of the grim weather, our dream team takes the time for a ski-run in Soelden, Austria

[26.03.2012 17:24] Arrival at Lagos Murtala Muhammed Airport

[26.03.2012 16:17] Flight over the Sahara in the direction of Nigeria

[22.03.12 17:00] Sunny arrival in Stockholm, Sweden

[20.03.2012 10:03] Loving greetings from denmark!!

[14.03.2012 08:30] Best wishes from Tyrol!

[12.03.2012 09:13] Good morning from Mexico-City

[12.03.2012 09:13] Mexico is a breathtaking city! Let's start with the amusement park tour guided by IAAPA

[02.03.2012 14:14] A sunny day in the Austrian Alps

[05.03.2012 08:28] On the way to CeBIT in Hannover, Germany

[29.02.12] What do you think about the loyality of our employees? :-)

[22.02.2012 11:42] City Hall in Vienna, Austria

[17.02.2012 13:08] Adjustment of the radio link!

[16.02.2012 15:20] Tower is upright

[16.02.2012 10:26] Our outdoor team braves the snow in Wels, Upper Austria

[22.02.2012 11:42] Maintenance at the 252 m high Danube Tower in Vienna, Austria

[15.02.2012 11:50] @ headquarters Spirit of doom with storm, thunder and hail in Gerasdorf, Austria

[15.02.2012 09:50] On the motorway in the direction of Nuernberg, Germany

[15.02.2012 08:12] Good morning from Salzburg, Austria

[08.02.2012 12:00] Lots of snow in the Austrian Alps

[27.01.2012 13:42] Videoshooting a few minutes ago - A new video is coming soon!

[24.01.2012 15:28] Pretty postcard theme: Schwarzlsee near Graz, Austria

[24.01.2012 19:04] Last evening in the beautiful city Lisbon, Portugal

[24.01.2012 10:52] Velden in the winter time (Carinthia, Austria)

[24.01.2012 09:21] Here comes the sun - in Lisbon, Portugal

[23.01.2012 09:41] Greetings from Lisbon (Portugal)

[23.01.2012 15:20] Glorious weather at the Woerthersee (Austria)

[19.01.2012 09:12] Rainy morning in Vienna (Austria)

[17.01.2012 08:00] Good morning from Innsbruck in the mountains (Austria)

[15.03.11 15:00] Assembly at Gfiederwarte in Ternitz (Lower Austria)

[14.04.11 15:17] Wi-Fi assembly in Velden (Carinthia, Austria)

[25.10.11 10:29] Preparation for our speech at the Austrian Chamber of Commerce

[21.12.11 12:00] Snow @ Silvretta Montafon

[21.02.11 13:53] Let it snow, let it snow! :) Wi-Fi consulting in Wolfurt (Vorarlberg, Austria)

[12.04.11 07:51] Although the dark clouds on the sky the sun shines in Innsbruck (Tyrol, Austria)

[20.05.11 10:39] A clear blue sky all the time in Schloss Schoenbrunn (Vienna)

[11.11.2011 15:05] Good-bye, Athens! See you again at the Expo XENIA in November

[21.06.11 11:04] Final preparations for Donauinselfest in Vienna

[01.03.11 10:47] Catch!! :) Seen a lizard in Surulere (Lagos, Nigeria)

[19.08.11 15:57] Greetings from Frellstedt (Germany)

[29.04.11 09:33] What a powerful installation! ;-) (Strasshof, Lower Austria)

[02.03.11 12:04] Line of sight in Ikeja (Lagos, Nigeria)

[27.07.11 15:20] Our technician working in Küniglberg (Vienna)

18.05.11 12:40] Presentation of our modules in Rust (Germany) - IAAPA spring forum

[27.01.11 09:04] Flight to Hannover (Germany)

[28.02.11 14:34] Negotiations about marketing in Lagos (Nigeria)

[30.08.11 14:47] Onsite services in Vösendorf (Lower Austria)

[07.04.11 10:49] Holding important negotiations at Europa-Park in Rust! (Germany)

[09.03.11 14:07] What a sunny morning in Bad Ischl (Upper Austria)

[03.05.11 11:46] .. and off you go @ Interalpin! :) Visit us! (Innsbruck, Tyrol)

[09.06.11 15:56] Greetings from Kirchberg (Tyrol)

[05.05.11 12:14] Team photo of our competent colleagues @ Interalpin (Tyrol)

[18.03.11 11:58] On the way from Linz to Vienna

[15.06.11 17:47] Working at Eristoff Tracks Urban Art Forms Festival (Wr. Neustadt, Lower Austria)

[29.04.11 11:00] Installation of a transmission mast in Strasshof (Lower Austria)

[25.11.2011 16:56] We enjoy the last days in Sao Paulo! Time to say good-bye and come back to cold Austria

[09.06.11 13:31] Assembly in Going (Tyrol)

[18.01.11 10:21] Visit of the construction site in Vienna

[02.03.11 12:43] Successful maintenance at Donauturm in Vienna

[11.11.2011 10:54] Florida - here we come!

[01.07.11 09:25] View to the town hall in Vienna (Austria)

[20.09.11 18:56] Working in Helmstedt (Germany)

[03.02.11 12:35] This is the mountain "Gaislachkogl"! :)

[12.10.11 11:26] In Vienna... Rain, rain, rain... (Austria)

[06.07.11 09:51] Next stop --> Bad Hall (Salzburg)

[31.03.11 13:17] Concentrated work at Europa-Park in Rust (Germany)

[16.11.2011 16:01] YAHOO! Our dream team is ready for day#2 at IAAPA 2011

[20.12.11 12:00] Line of Sight at the Buchberg (Lower Austria)

[17.11.2011 15:47] Day#3 at IAAPA 2011 - We proudly present our wonderful Andrea Meissl who will be happy to welcome you at our stand today

[16.06.11 16:00] Eristoff Tracks Urban Art Forms Festival (Wr. Neustadt, Lower Austria))

[28.09.11 13:53] A part of our Team in London

[04.05.11 13:00] Yamyam!! :) Our colleague have lunch in Sofia! (Bulgaria)

[31.08.11 10:40] Making information-rich videos

[28.10.11] On a 25m high mast in Rottenkamp (Germany)

[22.03.11 10:44] The wind blows around the ears in Wolfurt (Vorarlberg, Austria)

[09.11.11 10:25] On the way to Athens (Greece)

[14.02.11 11:02] Assembly in Vienna

[28.02.11 10:01] Demonstration in Surulere (Nigeria)

[27.02.11 09:00] Cloudy all over and around 5 degrees at the airport in Frankfurt (Germany)

[31.10.11 07:30] Good morning from Sofia! ... view on Vitosha

[04.05.11 13:22] Installation on a sunny day in Oberndorf (Tyrol, Austria)

[26.05.11 11:45] At the WKO export day (Vienna , Austria)

[18.01.11 09:18] Disassembly of radio access in Voesendorf/A2 (Vienna)

[22.11.2011 15:39] We sighted a billboard of our subsiday Airwave in Slovakia

[11.10.11 16:16] Cloud of smoke in Gänserndorf (Lower Austria)

[28.02.11 16:14] Kick-off meeting in Lagos (Nigeria)

[17.10.11 11:24] Waiting at Frankfurt airport - on the way to Lagos (Nigeria)

[21.11.2011 14:34] Hello from Sao Paulo, Brazil

[29.09.11 09:51] Working in Lassee (Lower Austria)

[07.04.11 16:16] Regards from Europa-Park in Rust! (Germany)

[23.11.2011 19:00] Vienna at night

[10.01.2012 19:15] Recalling our funknetz soccer match on Tuesday! It was great fun!

[16.11.2011 13:34] It's cold and foggy in Vienna, Austria

[17.08.11 16:04] Working in Lelm (Germany)

[06.04.11 10:10] Assembly in Schnaittach (Germany)

[04.03.11 16:28] Seen in Surulere in Lagos (Nigeria)

[30.03.11 12:41] Panoramic view from Semmering (Austria)

[12.01.12 08:20] On the way to Zuerich to spend a wonderful day in Switzerland and Germany

[22.11.2011 11:05] We send you a "good morning" from Brazil! Day#1 at the Expo Estadio in Sao Paulo

[25.02.11 09:38] Wi-Fi consulting in Wolfurt (Vorarlberg, Austria)

[14.03.11 11:51] Wi-Fi Consulting in Ferizaj (Kosovo)

[07.07.11 12:46] Snapshot in Seefeld (Tyrol, Austria)

[29.07.11 14:10] Albert Schultz ice-skating hall in Vienna

[20.01.11 06:36] Vienna airport --> Let's have a look into the cockpit! :)

[14.03.11 12:55] What a small car! :) (Gfiederwarte in Ternitz, Lower Austria)

[26.08.11 11:53] Girl power!! :) We learn some french!

[06.04.11 16:04] Assembly in Kirchröttenbach (Germany)

[30.03.11 11:48] Hello from Schoenbrunn in Vienna!!

[19.01.11 13:07] Visit of the construction site in Vienna

[13.09.11 08:40] Stay in Innsbruck (Tyrol, Austria)

[11.03.11 14:16] Border crossing from Austria into Slovakia across a bridge

[28.04.11 13:02] In fine weather, the views up here are so magnificent! (Baumgarten, Austria)

[21.03.11 11:19] Wi-Fi consulting in Wolfurt (Vorarlberg, Austria)

[02.12.2011 13:53] Hello from Soelden, Austria

[07.06.11 09:55] We are guests in Baden (Lower Austria)

[17.08.11 11:23] Assembly of the webcam in Vienna! What a good photograph! ;-)

[10.11.2011 15:48] A view into the varnisher's garage!

[20.06.11 12:51] Final spurt for the Donauinselfest 2011

[28.07.11 08:30] On the way in Korneuburg (Lower Austria)

[07.04.11 11:33] Assembly in Kirchröttenbach (Germany)

[25.03.11 10:40] Snow in Zürs (Vorarlberg, Austria)

[22.06.11 09:20] Our courageously technician at the installation at Donauinselfest in Vienna!

[23.11.2011 09:31] A shot of the splendid weather in the Austrian mountains, Soelden

[20.10.11 13:54] Our last day in Lagos (Nigeria)

[11.10.11 10:34] Snapshot in Nordschacht/Süpplingen (Germany)

[28.11.2011 11:35] Last day at the show XENIA in Athens, Greece

[28.04.11 10:14] Building of transmitters in Baumgarten (Austria)

[02.02.11 15:42] Flight to Innsbruck (Tyrol, Austria)

Merry Christmas

[27.05.11 12:04] Ready, set, go! :) At the airport Innsbruck (Austria)

[20.01.11 09:32] Border crossing at Hohenau! The roads are snow-covered! Safe journey!

[22.11.2011 09:34] Wonderful weather in Tyrol, Austria

[04.05.11 07:45] We start fully-movivated in the next day! We would be happy to see you there! :) (Innsbruck, Tyrol)

[02.03.11 09:38] Talking about hotspots in Lagos (Nigeria)

[25.02.11 09:38] Wi-Fi consulting in Wolfurt (Vorarlberg, Austria)

[15.03.11 13:06] Wi-Fi consulting in Ferizaj (Kosovo)

[06.04.11 13:51] Assembly in Kirchröttenbach (Germany)

[30.05.11 13:56] At the riding stable in Lassee (Austria)

[19.08.11 13:46] Building site at Vienna's University of Economic Sciences

[10.10.11 14:13] Working in Nordschacht/Süpplingen (Germany)

[26.05.11 15:02] On the way in Bruneck (South Tyrol/italy)

[09.11.11 08:05] Good morning from Zuers (at the Flexenpass in Vorarlberg, Austria)

[30.08.11 09:41] Impressions from the Tropical Institute (Vienna)

[21.06.11 15:04] Working in Vienna, Austria

[24.11.2011 09:21] Installation in Soelden

[29.06.11 14:30] Very interessting Linz (Upper Austria)

[22.06.11 16:35] Installation at Vienna's Donausinselfest

[28.10.11] Adjustment of the antenna in Rottenkamp (Germany)

[09.06.11 18:11] Our team is working in any position! :) Kitzbühel (Tyrol)

[06.05.11 16:02] Beautiful panoramic view over Sofia (Bulgaria)

[24.06.11 14:39] Let's take a look behind the scene at Donauinselfest (Vienna)

[14.06.11 09:33] Installation at Schloss Schoenbrunn (Vienna)

[14.11.2011 16:04] Real grass at our stand @ IAAPA 2011

[25.03.11 14:57] Snow on the mountain tops in Innsbruck (Tyrol, Austria)

[20.12.11 08:30] Good morning from Innsbruck! (Austria)

[17.10.11 14:42] We have taken off to Lagos (Nigeria)

[12.04.11 14:37] Wi-Fi assembly in Velden (Carinthia)

[12.04.11 11:40] On the way in Carinthia (Austria)

[18.10.11 11:17] In Lagos (Nigeria)

[24.03.11 13:11] Wi-Fi consulting in Wolfurt (Vorarlberg, Austria)

[16.05.11 15:20] Cloudy weather at the golf course in Velden (Carinthia, Austria)

[01.02.11 11:02] Clear blue sky all the time in Zuers (Vorarlberg, Austria)

[20.01.11 10:17] Assembly in Vienna! Very muddy road!

[23.03.11 13:00] Wi-Fi consulting in Wolfurt (Vorarlberg, Austria)

[10.06.11 11:38] What a wonderful view at the Woerthersee (Carinthia)

[03.02.11 15:52] Assembly at Giggijochbahn in Soelden (Tyrol, Austria)

[07.04.11 15:38] Cheerless weather at the assembley in Kirchröttenbach (Germany)

[06.05.11 13:05] Our colleagues at Interalpin in Innsbruck (Tyrol) would be happy to welcome you at our stand!! See you there! :)

[03.03.11 13:39] Adjustment of 180 mbit/s in the direction of Vienna (Korneuburg, Lower Austria)

[26.09.11 12:56] On the way to London

[31.01.11 13:52] Let's go to Zuers :) (Vorarlberg, Austria)

[14.11.2011 13:49] We are ready for the final finish during the expo set-up at the Orange County Convention Center in Orlando, FL

[10.06.11 13:17] Residence at Brixen (Tyrol)

[24.11.2011 13:00] We start with Brazilian sporting spirit into the last exhibition day! Take a look at our stand at the Expo Estadio in Sao Paulo

[05.04.11 09:43] High up in the sky in Schnaittach (Germany)

[09.06.11 14:55] Grey clouds in the sky in St. Johann (Tyrol)

[24.03.11 10:33] Sunny weather in Vienna (Austria)

[22.12.2011 10:05] Our new office

[24.03.11 10:59] Ski slope in Carinthia (Austria)

[23.11.2011 12:41] Paulo Sergio & our team let every heart beat faster! Who will visit us today? Day#2 at Expo Estadio in Sao Paulo, Brazil!

[16.03.11 07:33] Mountains in Innsbruck (Tyrol, Austria)

[03.03.11 11:26] Line of sight: Shopping Mall Surulere in Lagos (Nigeria)

[27.04.11 11:22] Wi-Fi assembly in Ternitz (Austria)

[08.11.2011 17:25] Greetings from the lab!

[28.04.11 12:56] Yes, we did it!! :) The mast is upright! (Baumgarten, Austria)

[26.09.11 12:56] Panoramic view in Sölden (Austria)

[07.04.11 13:08] Awesome!! :) Foodloop at Europa-Park in Rust (Germany)

[29.09.11 09:00] Our young team at advanced training course

[12.04.11 11:10] Good morning from Oetztal (Tyrol, Austria)

[17.10.11 15:43] In Auersthal, Lower Austria

[25.08.11 13:00] Fantastic view at the Traunsee (Upper Austria)

[09.01.12 11:20] Greetings from London (United Kingdom)

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Loop21 Mobile Net GmbH

CEO: Manuel Urbanek

Hirschstettner Straße 19-21 L1
A-1220 Wien
Austria - Europe

Tel: +43 1 2929699 66
Fax: +43 1 2929699 90
E-Mail: office@loop21.net
Web:  www.loop21.net

UID-Nr / VAT-No: ATU64222157
Firmenbuchnummer / Commercial registry no.: 309463v


Österreichische Bankverbindung - Austrian bank account:
Raiffeisen Bank Marchfeld Mitte
BLZ: 32092
Kontonummer: 634006
IBAN:  AT163209200000634006
BIC: RLNWATWWGAE
Firmengericht: Handelsgericht Wien

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LOOP21 Mobile Net GmbH

(General terms and conditions of Loop21 Mobile Net GmbH)

1. Definitionen:

1.1. „Loop21“ bezeichnet die LOOP21 Mobile Net GmbH.
1.2. „Auftraggeber“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person oder Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit, dergegenüber Loop21 als Verkäufer, Vermieter, Leasinggeber, Verleiher oder Erbringer einer sonstigen Dienstleistung auftritt bzw sich anbietet.
1.3. „Hardwarekomponente“ bezeichnet einen selbständig erhältlichen Teil der Hardware.
1.4. „Softwarekomponente“ bezeichnet einen selbständig erhältlichen Teil der Software.
1.5. „IT-Komponente“ bezeichnet einen selbständig erhältlichen Teil der Hard- oder Software.

2. Vertragszweck:
2.1. Der Auftraggeber beabsichtigt, die im Auftrag bzw in der Auftragsbestätigung näher beschriebenen IT-Komponenten und/oder Dienstleistungen zu erwerben, zu gebrauchen und/oder in Anspruch zu nehmen.
2.2. Dem Auftraggeber sind die Funktionsmerkmale der wesentlichen IT-Komponenten bekannt. Er trägt das Risiko, dass diese Komponenten seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen und zur Abdeckung seiner Erfordernisse ausreichen. Bei Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsabschluss durch Loop21 beraten zu lassen. Die Warnpflicht nach § 1168a ABGB wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Nach Vertragsabschluss sind vom Auftraggeber gewünschte Beratungsleistungen gesondert zu beauftragen und werden gesondert verrechnet.
2.3. Die Verantwortung für die Anpassung oder Installation und für die Benützung der IT-Komponenten, für die damit erzielten Ergebnisse und für die zur Erzielung dieser Ergebnisse notwendige Auswahl der IT-Komponenten liegt beim Auftraggeber. Der Auftraggeber ist ferner für die Auswahl und den Gebrauch von Software, Hardware und Leistungen verantwortlich, die nicht von Loop21 stammen bzw erbracht werden.


3. Rechtsgrundlagen für das Vertragsverhältnis:
3.1. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Loop21 und dem Auftraggeber richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von Loop21 angenommenen Auftrages und/oder einer von Loop21 ausgestellten Auftragsbestätigung, allfälligen besonderen schriftlichen Vereinbarungen, den gegenständlichen AGB sowie den gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese nicht im Widerspruch zu den vorgenannten Rechtsgrundlagen stehen. Bei Widersprüchen zwischen einer Sondervereinbarung und dem Auftrag, der Auftragsbestätigung oder den gegenständlichen AGB, gilt die Sondervereinbarung. Bei Widersprüchen zwischen dem Auftrag und der Auftragsbestätigung gilt die Auftragsbestätigung, bei Widersprüchen zwischen dem Auftrag bzw der Auftragsbestätigung und den gegenständlichen AGB gilt der Auftrag bzw. die Auftragsbestätigung.
3.2. Die AGB gelten für alle Leistungen, die Loop21 gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte als vereinbart, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers kommen auf die Geschäftsbeziehungen zwischen Loop21 und dem Auftraggeber nicht zur Anwendung.
3.3. Loop21 ist berechtigt, die AGB mit Wirkung auch für das gegenständliche Vertragsverhältnis zu ändern. Änderungen wird Loop21 dem Auftraggeber schriftlich mitteilen. Wenn der Auftraggeber der Änderung nicht binnen 3 Wochen mittels eingeschriebenem Brief widerspricht, gilt dies als Zustimmung zur Änderung der AGB. Auf diese Rechtsfolgen der Nichtäußerung wird Loop21 den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung hinweisen. Die jeweils aktuellen AGB können unter der Internetadresse „Loop21“ eingesehen werden.

4. Vorvertragliche Aufklärung:
4.1. Loop21 hat den Auftraggeber über die möglichen Risiken im Zusammenhang mit einem IT-Projekt im Allgemeinen und mit dem vertragsgegenständlichen Projekt im Besonderen ausreichend informiert.
4.2. Der Auftraggeber erklärt, dass die von ihm an Loop21 vor Abschluss des gegenständlichen Rechtsgeschäfts erteilten Informationen über die für die Projektdurchführung relevanten Besonderheiten des Unternehmens bzw. dessen EDV-Struktur vollständig sind und vom Auftraggeber auf ihre Richtigkeit überprüft wurden.

5. Vertragsabschluss:
5.1. Ein Vertragsabschluss zwischen Loop21 und dem Auftraggeber erfolgt ausschließlich im Wege der Annahme eines vom Auftraggeber abgegebenen Anbots durch Loop21. Alle Anbote bzw. Lösungsvorschläge von Loop21 sind unverbindlich, sofern nicht im Anbot selbst etwas anderes bestimmt ist. Nimmt der Auftraggeber einen von Loop21 erstatteten schriftlichen Lösungsvorschlag an, so gilt dies als Vertragsanbot an Loop21 zu den im Lösungsvorschlag enthaltenen Bedingungen. Der Auftraggeber bleibt an ein Anbot für mindestens 4 Wochen gebunden.
5.2. Sowohl das Anbot (der Auftrag) durch den Auftraggeber als auch die Annahme durch Loop21 erfolgen vorbehaltlich Pkt 5.3. schriftlich.
5.3. In Ausnahmefällen kann der Auftraggeber das Anbot an Loop21 auch mündlich, telefonisch oder per e-mail stellen. Ebenso kann Loop21 das Anbot des Auftraggebers durch tatsächliche Leistungserbringung (z.B. Eröffnung des Internet-Zugangs oder Bekanntgabe von User-Login und Passwort oder Errichtung eines Web-Space) annehmen.
5.4. Loop21 ist ermächtigt, einzelne Rechte und Pflichten oder den gesamten Vertrag an einen geeigneten Dritten zu überbinden.

6. Leistungen von Loop21:
6.1. Loop21 ist zur Lieferung und/oder Installation der IT-Komponenten sowie zur Erbringung von Dienstleistungen in der Art und in dem Umfang verpflichtet, wie es sich aus dem Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung oder allfälligen schriftlichen Sondervereinbarungen ergibt. Die Lieferung von Softwarekomponenten erfolgt ausschließlich im Maschinencode (also nicht im Sourcecode), sofern sich aus dem Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Eine Dokumentation ist nur dann zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
6.2. Die Durchführung der Leistungen erfolgt, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus der Natur der Leistung ergibt, an dem von Loop21 festgelegten Ort innerhalb der normalen Arbeitszeit von Loop21. Die Auswahl der die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiter obliegt Loop21. Für die Erbringung der Leistungen ist Loop21 auf eigenes Risiko berechtigt, auch andere Unternehmen heranzuziehen.
6.3. Die Leistungen aus diesem Vertrag sind teilbar und separat abzunehmen. Ebenso wenig besteht eine Zusammengehörigkeit der unter diesem Vertrag von Loop21 zu erbringenden Leistungen mit Leistungen von Loop21 aufgrund anderer Verträge.
6.4. Die von Loop21 an den Auftraggeber verkauften Waren (Hard- und Software) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller von Loop21 erbrachten Leistungen im Eigentum von Loop21. Die für die Einrichtung und den Betrieb einer Funkanbindung an das Internet (Internet Connect) erforderliche Hard- und Software (Equipment) wird dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrags unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

7. Preise und Zahlungsmodalitäten:
7.1. Sofern im Auftrag bzw in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wird, gelten die dort angeführten Preise. In den Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen (zB Telefonleitungen) vom Auftraggeber bis zum Einwahlknoten von Loop21.
7.2. Sollten sich die Lohn- und Materialkosten oder die von Loop21 zu entrichtenden Abgaben bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist Loop21 berechtigt, die Preise im Ausmaß von maximal 10% anzupassen.
7.3. Periodisch verrechenbare Entgelte wie Mietzinse oder Entgelte für Provider- oder sonstige Dienstleistungen können von Loop21 durch schriftliche Benachrichtigung des Auftraggebers unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten geändert werden. Die Änderung tritt am ersten Tag der in der Benachrichtigung genannten Verrechnungsperiode in Kraft. In einem solchen Fall kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis ungeachtet des von ihm abgegebenen Kündigungsverzichts (Pkt 12.8.) unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Letzten eines Monats kündigen.
7.4. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung sind die Zahlungen für die von Loop21 erbrachten Dienstleistungen sowie für die Lieferung von Soft- und Hardware prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Periodisch verrechenbare Entgelte sind jeweils am Monatsersten für die Dauer eines Monats im Vorhinein zu entrichten.
7.5. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu zahlen. Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, für jedes Mahnschreiben eine Pauschalgebühr von EUR 25,40 zu entrichten sowie allfällige Kosten des Einschreitens von Inkassounternehmen und/oder Anwälten zu tragen. Wenn der Auftraggeber mit der Zahlung eines periodisch anfallenden Entgelts in Verzug gerät, so ist Loop21 nach erfolgloser Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist berechtigt, das Vertragsverhältnis durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung aufzulösen (siehe auch unter Pkt 12.9.3.). Weiters behält sich Loop21 das Recht vor, Internetdienste bis zur vollständigen Zahlung durch den Auftraggeber ohne Vergütung auszusetzen.
7.6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter unvollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, mit offenen Forderungen gegenüber Loop21 aufzurechnen.
7.7. Zusatzleistungen werden nach der zum Zeitpunkt ihrer Erbringung gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Ebenso werden allfällige Vertragsgebühren vom Auftraggeber getragen und diesem gesondert verrechnet.
7.8. Bei Leistungen, die in den Geschäftsräumen von Loop21 erbracht werden können, jedoch auf Wunsch des Auftraggebers ausnahmsweise bei diesem erbracht werden, trägt der Auftraggeber die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Erbringung der Leistung beauftragten Personen. Erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund besonderer Umstände, die dies erforderlich machen, eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, so werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.9. Ist der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Mitwirkungsobliegenheiten säumig, so werden die sich daraus ergebenden Stehzeiten als Arbeitszeit verrechnet.
7.10. Sofern sich aus dem Auftrag bzw der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt, sind die darin enthaltenen Preise ohne Umsatzsteuer angegeben.

8. Nebenleistungen des Auftraggebers:
8.1. Der Auftraggeber verwirklicht die Voraussetzungen für die Einrichtung (Installation) der zu liefernden IT-Komponenten. Er unterstützt Loop21 im erforderlichen Umfang und unentgeltlich, z.B. durch Bereitstellung von Mitarbeitern, Arbeitsräumen, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen sowie durch Mitwirkungen bei Spezifikationen, Tests, Abnahmen, usw.
8.2. Der Auftraggeber hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass für alle Fragen betreffend die Durchführung des Vertrages von seiner Seite eine geeignete Person zur Verfügung steht.
8.3. Für den Fall, dass die IT-Komponenten ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten, trifft der Auftraggeber Vorkehrungen z.B. durch Datensicherung und stichprobenweise Überprüfungen der Ergebnisse. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass insbesondere während der Gewährleistungsfrist Störungen an den von Loop21 gelieferten Komponenten sofort nach Erkennbarkeit gemeldet werden.
8.4. Der Auftraggeber hat die zur Aufstellung der Hardware vorgesehenen Räumlichkeiten spätestens eine Woche vor dem Liefertermin entsprechend den vereinbarten Richtlinien auszustatten und die notwendigen Rechnersysteme für die Installation der Software bereitzustellen. Der Auftraggeber hat ferner allenfalls erforderliche Genehmigungungen durch eine Behörde und/oder den Hauseigentümer bzw. Vermieter selbst einzuholen und hält Loop21 diesbezüglich schad- und klaglos.

9. Gewährleistung:
9.1. Die Gewährleistung für die vertragsgegenständlichen Leistungen wird hiermit auf wesentliche Mängel beschränkt.
9.2. Loop21 übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software jederzeit fehlerfrei funktioniert und/oder mit anderen Programmen des Auftraggebers zusammenarbeitet. Für Anforderungen des Auftraggebers, die über den ordnungsgemäßen Gebrauch der Hard- bzw. Software hinausgehen, leistet Loop21 keine Gewähr, sofern die Erfüllung dieser Anforderungen nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt gemacht wurde. Vereinbarte Leistungen an vom Auftraggeber beigestellter Hard- und Software (z.B. Installationen, Funktionserweiterungen, etc.) erbringt Loop21 in dem Ausmaß, das unter dem vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. Die Gewähleistung ist ausgeschlossen, wenn an den IT-Komponenten vom Auftraggeber oder von Dritten Reparaturen oder Änderungen vorgenommen wurden. Für Software, die als „Public domain“, „Freeware“ oder „Shareware“ klassifiziert ist, übernimmt Loop21 keine wie immer geartete Gewähr.
9.3. Der Auftraggeber hat die Leistungen unverzüglich nach deren Erbringung durch Loop21 auf allfällige Mängel zu untersuchen und Loop21 gegebenenfalls unverzüglich Anzeige zu erstatten („Rügeobliegenheit“). Die rechtswirksame Wahrnehmung der Rügeobliegenheit setzt weiters voraus, dass der Auftraggeber die behaupteten Mängel auf Verlangen von Loop21 zeigt bzw. vorführt.
9.4. Soweit nicht ein unbehebbarer Mangel vorliegt, ist die Gewährleistung auf Verbesserung beschränkt, die nach freier Wahl von Loop21 durch Reparatur, Austausch der mangelhaften Sache oder Nachtrag des Fehlenden erfolgt.

10. Haftung:
10.1. Loop21 haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Beweislast für ein Verschulden von Loop21 trifft den Auftraggeber.
10.2. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung der IT-Komponenten oder der behördlichen Zulassungsbedingungen durch den Auftraggeber oder seine Leute ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen. Ebenso ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn an den IT-Komponenten Reparaturen oder Änderungen vom Auftraggeber oder von Dritten vorgenommen wurden. Loop21 haftet ferner nicht für Schäden, die auf Handlungen Dritter, höhere Gewalt (z.B. Feuer- und Wasserschäden, direkter oder indirekter Blitzschlag, Sturm und Unwetter) oder Einwirkungen durch vom Auftraggeber angeschlossene Geräte zurückzuführen sind.
10.3. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie für Sachschäden im Sinne des § 9 Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen.
10.4. Die Haftung von Loop21 für allfällige Schäden ist gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit EURO 70.000,-- beschränkt.
10.5. Der Auftraggeber haftet für die Verletzung von Rechten an der vertragsgegenständlichen Software sowie für die unzulässige Dekompilierung auch bloß einzelner Software-Komponenten (siehe Pkt 11.). In all diesen Fälle leistet der Auftraggeber Loop21 bzw verletzten Dritten volle Genugtuung.

11. Nutzung der Software durch den Auftraggeber:
11.1. Alle Rechte an den vertragsgegenständlichen Softwarekomponenten stehen Loop21 bzw dessen Lizenzgebern zu. Ohne das vorherige schriftliche Einverständnis von Loop21 ist daher der Auftraggeber insbesondere nicht berechtigt, die Software, Datenbanken, graphische Gestaltungen oder sonstige Sachen, an denen Rechte von Loop21 oder Dritter bestehen, zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder auf einer anderen als der vereinbarten Hardware zu benutzen, sofern nichts anderes vereinbart ist oder sich zwingend aus der Natur des Auftrags ergibt.
11.2. Loop21 räumt dem Auftraggeber Nutzungsrechte an der Software nur in dem für die Erfüllung des konkreten Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang ein. Durch den gegenständlichen Vertrag erwirbt der Auftraggeber lediglich eine Werknutzungsbewilligung. Damit erhält der Auftraggeber lediglich das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts zu eigenen Zwecken für die vereinbarte Hardware am vereinbarten Aufstellungsort und im vereinbarten Ausmaß zu nutzen. Durch eine allfällige Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung oder bei der benutzerspezifischen Anpassung der Software erwirbt der Auftraggeber keine Rechte, die über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinausgehen.
11.3. Jede Verletzung dieser Rechte von Loop21 stellt eine Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen dar und zieht Unterlassungs- sowie Schadenersatzansprüche nach sich (zu letzteren siehe unter Pkt 10.). Loop21 ist ferner berechtigt, die Nutzungsrechte des Auftraggebers an den Softwarekomponenten durch schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung zu beenden. Davon unberührt bleibt das Recht von Loop21, das gesamte Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund nach Pkt 12.9. aufzulösen.
11.4. Für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber die Anfertigung von Software-Kopien unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot von Loop21 oder Dritter enthalten ist und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diesen Kopien unverändert mitübertragen werden.
11.5. Sollte für die Herstellung der Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, so hat dies der Auftraggeber Loop21 mitzuteilen. Eine Dekompilierung durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn Loop21 eine Offenlegung der Schnittstellen ablehnt. In diesem Fall dürfen die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität verwendet werden. Im Fall unzulässiger Dekompilierung hat Loop21 Anpruch auf Schadenersatz.
11.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, durch angemessene Vorkehrungen und Weisungen die Einhaltung der ihm in Pkt 11. auferlegten Pflichten durch seine Mitarbeiter und sonstige Dritte sicherzustellen.

12. Zusätzliche Bestimmungen für die Erbringung von Internetdiensten:
12.1. Die IT-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeiten. Die Benutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber.
12.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Etikette für die Nutzung des Internet („netiquette“) einzuhalten, welche unter der Internetadresse „Loop21“ eingesehen werden kann. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, seine Benutzerdaten (insbesondere Benutzerkennung und Passwort) geheimzuhalten und jeden Verdacht auf Missbrauch seiner Benutzerdaten Loop21 schriftlich oder per E-Mail zu melden. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Benutzerdaten entstehen.
12.3. Die Nutzung der durch Loop21 bereitgestellten Internetdienste durch Dritte ist untersagt, sofern nicht die vorherige ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Loop21 erteilt wird.
12.4. Auch bei der Erbringung von Internetdiensten strebt Loop21 höchstmögliche Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit an. Aufgrund der bekannten Unzuverlässigkeit des Internet sowie der technischen Besonderheiten einer Funknetzanbindung (Aufstellung der Funkantennen an exponierten Orten) übernimmt jedoch www.funktnetz.at keine Gewähr dafür, dass diese Internetdienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Sollten jedoch die Internetdienste von Loop21 über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht verfügbar sein, dann verlängert sich der Nutzungszeitraum bei Vorauszahlung um diesen Zeitraum bzw. werden bei anderen Abrechnungsformen keine Entgelte für diese Zeit verrechnet. Ausgenommen sind Störungen, die im öffentlichen Fernmeldenetz zwischen dem Auftraggeber und Loop21 auftreten sowie Störungen, die im nicht von Loop21 betriebenen nationalen oder internationalen Netzbereich auftreten. Ebenfalls ausgenommen sind Fälle, in denen Loop21 die Internetdienste wegen Zahlungsverzugs des Auftraggeber (Pkt 7.5.) oder wegen Verdachts auf eine strafbare Handlung des Auftraggebers oder bei Gefahr eines unmittelbaren oder mittelbaren Vermögensschadens für Loop21 (Pkt 12.6.) vorübergehend aussetzt.
12.5. Loop21 haftet nicht für den Inhalt, Richtigkeit oder Vollständigkeit von übermittelten Daten oder abgefragten Daten, die durch Dienste von Loop21 zugänglich sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich bei der Nutzung der Internetdienste und Datenleitungen an die gültigen Rechtsvorschriften zu halten. Loop21 behält sich das Recht vor, den Zugang zu bestimmten Websites zu sperren, sofern durch den Zugriff auf diese Websites Rechtsvorschriften verletzt würden. Wird der Auftraggeber aus der Verwendung der von Loop21 bereitgestellten Internetdienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen, so hat er Loop21 unverzüglich und vollständig darüber zu informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, Loop21 von jedem Schaden freizuhalten, der durch die vom Auftraggeber in Verkehr gebrachten Daten entsteht, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§§ 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB).
12.6. Der Auftraggeber haftet dafür, dass von seinem an das Netz von Loop21 angeschlossenen Rechner keine schädlichen Netzaktivitäten ausgehen. Sollte der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen von Loop21 diese AGB oder andere Rechtsvorschriften übertreten, so hält er
Loop21 gegenüber sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter schad- und klaglos. Weiters behält sich Loop21 das Recht vor, bei Verdacht einer strafbaren Handlung des Auftraggebers oder bei Gefahr eines unmittelbaren oder mittelbaren Vermögensschadens für Loop21 die betroffenen Internetdienste bis zur Klärung der Sachlage bzw bis zur rechtswirksamen Auflösung des Vertragsverhältnisses ohne Vergütung auszusetzen.
12.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Internetdienste folgende Bestimmungen zu beachten („Fair use“): Die Internetdienste dürfen nicht zur Verbreitung von Werbe- und Promotionmaterial („Spamming“) genutzt werden. Ebenso sind Kettenbriefe untersagt. Ferner muß der Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen und mit all den ihm zumutbaren Mitteln versuchen, die Verbreitung von Computerviren über die Internetdienste von Loop21 zu verhindern. Außerdem hat der Auftraggeber Sorge dafür zu tragen, dass die vereinbarten Datenmengen nicht überschritten werden.
12.8. Vorbehaltlich Pkt 14. können Vertragsverhältnisse über die Erbringung von Internetdiensten können nur durch ordentliche oder ausserordentliche Kündigung sowie durch einvernehmliche Auflösung beendet werden. Grundsätzlich kann jede der beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu jedem Monatsletzten kündigen. Der Auftraggeber verzichtet jedoch für die ersten 12 Monate oder für die im Auftrag/der Auftragsbestätigung festgelegte Zeit auf die Ausübung seines Kündigungsrechts. Eine zeitwidrige Kündigung ist rechtsunwirksam, sofern nicht der andere Vertragsteil hierzu seine ausdrückliche und schriftliche (auch nachträgliche) Genehmigung erteilt.
12.9. Loop21 ist zur einseitigen schriftlichen Auflösung des Vertragsverhältnisses mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn einer der folgenden wichtigen Gründe vorliegt:
12.9.1. bei Tod des Kunden oder bei Liquidation einer juristischen Person;
12.9.2. wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
12.9.3. wenn der Auftraggeber mit der Zahlung des Entgelts in Verzug ist und eine Mahnung unter Setzung einer 2-wöchigen Nachfrist erfolglos bleibt;
12.9.4. wenn der Auftraggeber die von Loop21 bereitgestellten Dienste missbräuchlich verwendet (zB durch Überschreiten der vereinbarten Datenmenge) oder hierzu der begründete Verdacht besteht;
12.9.5. wenn der Auftraggeber sonstige wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt;
12.9.6. wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen durch Loop21 aus Gründen, die von Loop21 nicht zu vertreten sind, nicht mehr oder nicht mehr mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln erbracht werden können (zB wegen Aufgabe eines Funkstandortes);
12.10. Der Auftraggeber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung nur dann auflösen, wenn Loop21 wesentliche Bestimmungen des Vertrages verletzt und auch nach Aufforderung und schriftlicher Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen nicht dazu bereit ist, sich vertragskonform zu verhalten.

13. Datenschutz und Datensicherheit:
13.1. Für den vertragsgegenständlichen Zweck verarbeitet und übermittelt (iSd § 4 DSG) Loop21 im Rahmen der Leistungserbringung Inhaltsdaten (iSd § 87 Abs 3 Z 6 TKG), Vermittlungsdaten (iSd § 87 Abs 3 Z 5 TKG) sowie Stammdaten (iSd § 87 Abs 3 Z 4 TKG). Diese Verarbeitung und Übermittlung erfolgt unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
13.2. Der Auftraggeber stimmt zu, dass Vermittlungsdaten (iSd § 87 Abs 3 Z 5 TKG) für Zwecke der Verrechnung von Entgelten und des Marketings eigener Telekommunikationsdienste verwendet werden.
13.3. Stammdaten iSd § 87 Abs 3 Z 4 TKG werden nach Beendigung der Rechtsbeziehung mit dem Auftraggeber gelöscht, sofern sie nicht für Entgeltverrechnung, Bearbeitung von Beschwerden oder die Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen weiter benötigt werden.
13.4. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass für die Bonitätsprüfung oder das Inkasso benötigte Daten des Auftraggebers an Gläubigerinstitute, Rechtsanwälte und Inkassoinstitute übermittelt werden dürfen.
13.5. Inhaltsdaten iSd § 87 Abs 3 Z 6 TKG werden nur gespeichert, sofern und solange dies für die Erbringung des Internetdienstes erforderlich ist.

14. Allgemeine Bestimmungen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses:
14.1. Loop21 ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
14.1.1 die Erbringung der Leistung aus Gründen, für welche Loop21 kein Verschulden trifft, unmöglich wird;
14.1.2. der Auftraggeber trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist seinen Mitwirkungsobliegenheiten nicht nachkommt;
14.1.3. Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind, und dieser auf Verlangen von Loop21 weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung oder Leistung eine angemessene Sicherstellung erbringt;
14.1.4. Wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird.
14.2. Der Rücktritt kann aus obigen Gründen auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der vereinbarten Leistung erklärt werden.
14.3. Ungeachtet allfälliger Schadenersatzansprüche von Loop21 sind im Falle eines Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und vom Auftraggeber zu bezahlen. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung oder Leistung vom Auftraggeber noch nicht übernommen wurde.
14.4. Für den Fall, dass der Auftraggeber aus Gründen, für die Loop21 kein Verschulden trifft, vom Vertrag zurücktritt, gilt eine Vertragsstrafe in der Höhe von 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens durch Loop21 bleibt davon unberührt. Das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen.

15. Rückstellungverpflichtungen bei Vertragsbeendigung:
15.1. Bei Beendigung des Vertrags ist der Auftraggeber ohne vorherige Aufforderung verpflichtet, sämtliche von Loop21 gelieferte Hard- und Software an Loop21 binnen 14 Tagen zurückzustellen, sofern er nicht daran vertragsgemäß Eigentum erworben hat.
15.2. Für den Fall, dass der Auftraggeber der Pflicht zur Rückstellung des für die Einrichtung und den Betrieb einer Funkanbindung an das Internet (Internetconnect) erforderliche Equipments (siehe Pkt 6.4.) nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt, wird eine Vertragsstrafe in der Höhe von EUR 2.470,90 vereinbart. Das richtlicherliche Mäßigungsrecht ist ausgeschlossen.
15.3. Bei Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber ferner alle Kopien der Softwarekomponenten zu löschen, alle Datenträger und Unterlagen zurückzugeben und schriftlich die Beendigung der Nutzung der Software zu erklären.

16. Unwirksamkeit einzelner Klauseln: Sollten einzelne Bestimmungen der AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der rechtsunwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der rechtsunwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

17. Änderungen des (Firmen)Namens, der Anschrift , der Telefonnummer oder der E-Mail-Adresse: Der Auftraggeber hat Loop21 Änderungen des (Firmen)Namens, der Anschrift, der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Bis zum Erhalt einer derartigen Änderungsmeldung kann Loop21 schriftliche Mitteilungen dem Auftraggeber an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift bzw. E-Mail-Adresse unter dem zuletzt bekanntgegebenen (Firmen)Namen rechtswirksam zustellen.

18. Schriftform für Mitteilungen des Auftraggebers an Loop21: Alle dieses Vertragsverhältnis betreffende Erklärungen oder Mitteilungen des Auftraggebers haben schriftlich an die Geschäftsanschrift von Loop21 zu erfolgen.

19. Gerichtsstand und anwendbares Recht: Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Binnenrecht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPRG und des EVÜ.

20. Sonderbestimmungen für Verbraucher iSd KSchG:
20.1 Für Verbraucher iSd KSchG gelten ebenfalls die Bestimmungen dieser AGB, sofern und soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
20.2. Pkt 7.2. ( Preisanpassung) gilt für Verbraucher nicht. 20.3. Pkt 7.6. (Zurückbehaltung, Aufrechnung) gilt mit der Maßgabe, dass dem Verbraucher das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Recht auf Aufrechnung mit einer Gegenforderung in vollem Umfang zusteht.
20.4. Pkt 10. (Haftung) gilt mit der Maßgabe, dass Loop21 für den Schaden an einer Person auch bei bloß leichter Fahrlässigkeit haftet. Weiters haftet Loop21 auch dann, wenn der Schaden durch einen Dritten, für den Loop21 einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Beweislast trifft den Verbrauch nur in den gesetzlich vorgesehen Fällen.
20.5. Die Verzugszinsen betragen für den Verbraucher 5 % p.a.
20.6. Für den Gewährleistungsanspruch des Verbrauchers auf Verbesserung nach § 932 ABGB gilt § 8 KSchG.

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